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1. Rücksichtnahme / Sorgfaltspflicht

Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietern verpflichten sich alle Bewohner zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur sorgfältigen Benützung sämtlicher Räume und Anlagen. Jeder Mieter ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung in der Liegenschaft verpflichtet.

2. Ruhezeiten / Lärmbelästigung

Alle Störungen der Mitbewohner sind zu vermeiden. Musik und Gespräche sind zu jeder Zeit auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Das Spielen von Instrumenten in den Zimmern ist untersagt. Die gesetzliche Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

3. Besucher/Gäste

Für Besucher, die der Mieter mehr als 2 Übernachtungen beherbergt, ist die vorgängige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter ist in jedem Fall berechtigt, dem Mieter für die Übernachtung des Besuchers eine Pauschale von CHF 30.00 in Rechnung zu stellen.

4. Festanlässe

Bei allen Hausfesten ist das schriftliche Einverständnis der Verwaltung im Voraus einzuholen; gleichzeitig ist der Verwaltung mindestens eine für den Festanlass verantwortliche Person sowie Ort, Beginn und Ende des Anlasses zu melden. Der oder die Festverantwortlichen haften persönlich für Beschädigungen jeglicher Art in und an der Liegenschaft (einschliesslich Mobiliar); die Festverantwortlichen leisten zudem Gewähr für Aufräum- und Reinigungsarbeiten, die spätestens am Mittag des darauffolgenden Tages abgeschlossen sein müssen.

5. Rechte und Pflichten des Betreibers / Bildung von Wohngruppen

Der Betreiber ist berechtigt, die für einen reibungslosen Betrieb des Studentenwohnheims erforderlichen organisatorischen Anordnungen und Massnahmen zu treffen, insbesondere was die Benutzung von Allgemeinräumen sowie die Besorgung von Reinigungsarbeiten anbelangt. Zu diesem Zweck werden vom Betreiber so genannte Wohngruppen gebildet. Jeder Mieter ist Mitglied einer solchen Wohngruppe. Es ist ein Wohngruppenchef zu ernennen. Dieser wird dann vom Betreiber nach Bedarf stellvertretend für die Wohngruppe kontaktiert. Er ist auch zuständig für die Einsatzpläne der Wohngruppe an den Anschlag- und Informationsbrettern wo sich die Mitbewohner selbständig über die Einsätze informieren können. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen Folge zu leisten. Er ist dafür verantwortlich, dass sie auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern seines Mietobjektes beachtet bzw. eingehalten werden. Anweisungen des Betreibers sind Folge zu leisten. Im Widerhandlungsfall muss der Mieter mit der Kündigung rechnen.

6. Abnahme / Übergabe Zimmer

Die Übergabe und Abnahme der Zimmer erfolgt durch den Betreiber und wird mittels Protokoll dokumentiert. Das Protokoll beinhaltet nebst dem Zustand des Mietobjektes zudem eine Aufzählung des Zimmerinventars mit Angaben zu den Preisen für Ersatzanschaffungen. Der Vermieter übergibt dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt die im Vertrag erwähnten Mietobjekte in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand. Ein Anspruch auf Neuwertigkeit der übernommenen Mietobjekte beziehungsweise Mieteinrichtungen besteht nicht. Fällt der Übergabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Übergabe am darauf folgenden lokalen Werktag - ohne Mietzinsreduktion - zu erfolgen.
Werden bei der Abnahme Schäden festgestellt, die nicht im Antrittsprotokoll vermerkt oder nachweislich vom Mieter zu vertreten sind, so erfolgt die Instandsetzung auf Kosten des Mieters. Das Depot wird zurückerstattet, wenn der Auszug ordnungsgemäss abgewickelt ist und keine Ersatzansprüche des Vermieters bestehen.

7. Schlüssel

Türschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust eines Schlüssels ist der Betreiber sofort, spätestens jedoch am darauffolgenden Arbeitstag bis 9:00 Uhr zu informieren. Die Kosten der Wiederbeschaffung trägt der Mieter. Für den Zylinderersatz wird bei Auszug eine Pauschale in der Höhe von CHF 550.00 verrechnet.

8. Zimmer

Der Mieter ist zur regelmässigen Reinigung seines Zimmers mit dazugehöriger Nasszelle verpflichtet, mindestens je-doch 14-täglich. Die Zimmer und Nasszellen sind mit einer Hygienelüftung ausgestattet. Damit keine Schäden entstehen, darf an der Anlage und den Lüftungsschlitzen nicht manipuliert oder abgeklebt werden. Ebenfalls darf keine Wäsche im Zimmer getrocknet werden.Um Glasbrüche und Wasserschäden zu vermeiden, sind die Fenster bei Wind geschlossen zu halten. Bei Zuwiderhandlung sind Schäden vom Mieter zu bezahlen.Warme Speisen sollen nur in den gemeinschaftlichen Räumen eingenommen werden; der Betrieb von Kochplatten, Gaskochern etc. ist in den Zimmern verboten. Schäden, die durch fehlerhafte Elektrogeräte verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Das Einschlagen von Nägeln und Reissnägeln muss sorgfältig erfolgen. Sämtliche Nägel, Reissnägel und dergleichen sind auf den Zeitpunkt der Rückgabe des Zimmers zu entfernen. Die entstandenen Löcher sind fachmännisch zu schliessen.

9. Zimmerbelegung

Die Zimmer sind für eine Person konzipiert und auch als solche zu nutzen. Der Mieter wurde darüber orientiert, dass die Verwaltung bei der Vermietung der Zimmer nicht auf die Geschlechter Rücksicht nehmen kann. Es kann somit vorkommen, dass sich ein Mann mit einer Frau die Nasszelle teilen muss.

10. Mobiliar

Das von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zimmermobiliar sowie dasjenige in den Gemeinschaftsräumen sind mit Sorgfalt zu benützen. Es darf kein Mobiliar aus den Zimmern bzw. Gemeinschaftsräumen entfernt werden. Abänderungen am Mobiliar sind nicht zulässig. Schäden sind unverzüglich dem Betreiber zu melden. Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Vollzähligkeit und den Zustand des Zimmerinventars. Das vorhandene Mobiliar ist auf dem Übergabeprotokoll ersichtlich.

11. Sauberkeit / Reinigung von Allgemeinräumen und Gemeinschaftsanlagen

Innerhalb und ausserhalb des ganzen Hauses ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Es darf keine Wäsche in den gemeinschaftlichen Räumen getrocknet werden. Die gemeinschaftlichen Räume und Flächen im Innen- und Aussenbereich wie Küche, Lounge, Terrasse, Bad/WC, etc. sind von den Mitgliedern der jeweiligen Wohngruppe nach Massgabe der vom Wohngruppenchef festgelegten Einsatzplänen zu reinigen. Alle Mieter sind verpflichtet, sich an den Reinigungsarbeiten gemäß Einsatzplan zu beteiligen. Bei Verhinderung hat der Mieter selbständig für Ersatz zu sorgen. Kommt der Mieter seiner Reinigungspflicht nicht nach, stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar; der Vermieter ist diesfalls nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Miet-verhältnis ausserordentlich zu kündigen.
Ausserdem steht dem Vermieter das Recht zu, den Mitgliedern der entsprechenden Wohngruppe eine Frist zur Nachreinigung zu stellen mit der Androhung, dass bei unbenütztem Fristablauf auf Kosten der Mitglieder der Wohngruppe ein Reinigungsinstitut beauftragt wird.

12. Abfälle

Abfall ist regelmässig und sachgerecht zu entsorgen.Das Deponieren von Abfällen und Gegenständen auf den Laubengängen, den Allgemeinräumen sowie im Freien ist nicht erlaubt. Es ist insbesondere nicht erlaubt, Gegenstände oder Esswaren auf dem Fenstersims (drinnen wie draussen) zu lagern.

13. Gemeinschaftliche Räume

Nutzungsreglemente (z.B. Waschküchenordnung und dergleichen) sowie Bedienungsanleitungen aller Geräte in den gemeinschaftlichen Räumen sind konsequent einzuhalten bzw. zu beachten. Schäden, welche durch unsachgemässe Nutzung verursacht werden, sind vom Verursacher zu bezahlen.
a. Küche
In jeder Wohngemeinschaft steht eine Küche zum Gebrauch zur Verfügung. Jeder Mieter ist verpflichtet sein gebrauchtes Geschirr umgehend abzuwaschen und zu versorgen, sowie die Kochplatte zu reinigen. Die Studios verfügen über eine eigene Küche. Das persönliche Kühlschrankfach wird durch den jeweiligen Mieter sauber gehalten. Das Fach muss vom Mieter monatlich geleert werden. Der Betreiber hat das Recht, die Kühlschränke zu kontrollieren.
b. Gemeinschaftsraum_HWA
Die Lounge mit integrierter Bar, Gemeinschaftsraum HWA, ist für die Bewohner des Hauses reserviert und steht nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Lounge-Möbel dürfen nicht aus dem entsprechenden Raum entfernt und insbesondere nicht im Aussenbereich verwendet werden. Jeder Mieter ist für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Für Anlässe muss der Gemeinschaftsraum über die Homepage vom Studentvillage reserviert werden.. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Für den Anlass wird jeweils ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll erstellt und ein Depot (CHF 500.00) vom Mieter eingezogen. Bei einwandfreier Rückgabe des Gemeinschaftsraumes wird das Depot anschliessend dem Mieter zurückerstattet.
c. Waschküche/Trockenraum
Für das Besorgen der Wäsche steht die Waschküche zur Verfügung. Waschmaschinen und Tumbler sind mit Sorgfalt zu benutzen; die entsprechenden Bedienungsanleitungen sowie eine allfällige Waschküchenordnung ist zwingend zu beachten. Die Waschküche und Geräte sind nach jeder Benutzung zu reinigen. Mehrere Tage hängende oder herumliegende Wäsche wird vom Betreiber ohne vorgängige Abmahnung entsorgt.
d. Musikzimmer
Die Benutzung des Musikzimmers ist zwischen 09:00 und 12:00 sowie 13:00 und 21:00 erlaubt. Die Benutzer sind für Ordnung und Sauberkeit der Musikzimmer verantwortlich. Nach erfolgter Nutzung sind sämtliche mitgebrachte Gegenstände (Instrumente, Noten, Verstärker etc.) aus dem Musikzimmer zu entfernen. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Instrumenten, welche im Raum belassen werden. Das Mitbringen von Esswaren in das Musikzimmer ist untersagt.

14. Aussenfläche

a. Terrassen / Hof
Die Terrassen und der Hof stehen nur den Mietern und deren Besucher zur Verfügung. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfall muss vom jeweiligen Verursacher entsorgt werden. Auf den Terrassen sowie im Hof ist das Grillieren untersagt.
Barbecuing is prohibited on the terraces and in the courtyard.
b. Besucherparkplätze
Es stehen keine Besucherparkplätze zur Verfügung. Jedoch ist das Parkieren für kurze Zeit zwecks Ein- und Ausladens mit vorheriger Absprache mit dem Betreiber möglich. Diese dürfen jedoch nur für kurze Zeit (maximale Parkdauer 3 Stunden) benutzt werden. Besucher, welche für längere Zeit parkieren wollen, müssen auf die öffentlichen Parkplätze ausweichen.
c. Veloabstellplätze
Velos müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es dürfen keine Velos im Haus oder in den Wohngruppen deponiert werden. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, nicht ordnungsgemäss abgestellte Fahrräder zu entfernen und der Polizei zu übergeben..

15. Zutritt zu den Wohnräumen / Inspektion

Der Zutritt zum Zimmer muss für die Verwaltung und Betreiber nach Voranmeldung von mind. 24 Stunden gewährt werden. Bei Notfällen dürfen die Betreiber das Zimmer ohne Voranmeldung betreten. Die Küche, Nasszellen und die anderen Allgemeinräume dürfen von den Betreiber ohne Voranmeldung betreten werden.

16. Meldepflicht

Jeder Mieter ist verpflichtet, Mängel und Defekte im Zimmer und in den Allgemeinräumen dem Betreiber umgehend zu melden.

17. Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für Kleintiere wie Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Schlangen, Fische etc.

18. Rauchverbot

Mit Ausnahme der im Freien definierten Zonen ist das Rauchen auf dem ganzen Areal verboten. Auf den Laubengängen, in den Wohnungen und insbesondere in den Zimmern ist das Rauchen nicht gestattet.

19. Parabolspiegel / Satelliten-Schüssel

Das Anbringen von Parabolspiegeln ist im Zimmer sowie in allen anderen Räumen nicht gestattet. Widerrechtlich angebrachte Parabolspiegel werden im Auftrag des Vermieters kostenpflichtig entfernt. Jegliche Aushänge an den Fassaden oder Rollläden sind nicht gestattet. Das Anbringen von Blumenkisten an der Fassade/Brüstung ist untersagt.

20. Lift

Die im Lift angebrachten Vorschriften sind zu beachten. Betriebsstörungen sind dem Betreiber sofort zu melden. Die Anlage ist mit der nötigen Sorgfalt zu nutzen.

21. Sicherheit

Die Haustüre ist immer abzuschliessen. Dasselbe gilt für alle übrigen Hauszugänge wie z.B. Kellerraumtüren. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Korridore und Treppenabsätze vollkommen freigehalten werden. Es dürfen daher dort keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Korridore in den Wohngemeinschaften. Auftretende Erkrankungen, die andere Bewohner gefährden, sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.

22. Internet

Jedes Zimmer verfügt über einen Internetanschluss. Die Vermieterin weist darauf hin, dass es untersagt ist, urheber-rechtliche geschützte bzw. rechtswidrige Dateien aus dem Internet herunterzuladen. Aus Sicherheitsgründen werden sämtliche Internetaktivitäten protokolliert. Die Installation von WL-Routern sind nicht gestattet. Die Installation eines Switches ist erlaubt.

23. Haftungsausschluss

Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Diebstahl von Gegenständen (inkl. Daten) jeglicher Art.

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